Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Überlassung unserer Reisemobile
Angegebene Beträge – ausgenommen Versicherungssummen und -prämien sowie Schadenersatz – verstehen sich inkl. 19% USt. (in Klammern Betrag in netto).
FAHRZEUGE: Unsere Fahrzeugmodelle sind in Fahrzeuggruppen eingeteilt. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden.
KFZ.-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG: Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug ist wie folgt haftpflichtversichert: € 50 Millionen pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch höchstens € 8 Millionen pro Person.
BASISPREIS/MIETPREIS: Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenen Zeitraum, und – in Vor- Haupt- und Nachsaison – und zusätzlich zu den 3.000 Freikilometer, nach gefahrenen Kilometern. Für jeden begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Vermietung wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Öl- und Benzinverbrauch trägt der Entleiher. Wartung, Verschleiß-reparaturen und Kfz.-Haftpflicht-Versicherung sind im Basispreis enthalten.
KRAFTSTOFFKOSTEN/EZ FUEL: Zum Ausgleich fehlender Kraftstoffmengen bei Fahrleistungen bis einschließlich 120 km berechnet Dienstleistung Simon ein EZ Fuel Entgelt in Höhe von € 15,00 (€ 12,61). Die Berechnung erfolgt nicht, soweit der Mieter/Fahrer die Betankung des Fahrzeugs durch Vorlage des Tankbeleges nachweist.
ZAHLUNGSART: Wir akzeptieren Vorabüberweisungen. Bei Buchung verlangen wir eine Vorauszahlung in Höhe von 20% des Mietpreises und Nebenkosten.
MINDESTALTER: Der Mieter und jeder Fahrer eines Fahrzeuges müssen mindestens 23 Jahre alt sein.
FÜHRERSCHEIN: Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 3 oder der EU-Klasse B erforderlich, die seit mindestens 1 Jahr gültig ist
Eine ausländische Fahrerlaubnis aus nicht EU-Ländern wird anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung vorgelegt wird, in lateinischen Buchstaben lesbar ist und den obigen Vorgaben entspricht. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nationalen Dokument akzeptiert.
ZUSATZFAHRER: Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitgliedern seiner Familie, oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. In allen vorgenannten Fällen, in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehreren zusätzlichen Personen gefahren werden soll, erheben wir hierfür eine Verwaltungsgebühr
ZUSTELLEN/ABHOLEN: Die Fahrzeuge werden, wenn nicht anders vereinbart, am Firmensitz der Dienstleistung Simon bereitgestellt. Möchten Sie Ihr Mietfahrzeug an den von Ihnen gewünschten Ort zu und/oder holen lassen, so bedarf dies einer besonderen Vereinbarung. Die Kosten werden individuell im Kundengespräch mit Ihnen geklärt und sind dann Vertragsgegenstand. Sofern wir Sie zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt nicht antreffen, berechnen wir für jeden vergeblichen Versuch eine Gebühr von € 32,00 (€ 26,89).
FAHRZEUGRÜCKGABE: Soll die Rückgabe nicht während der Öffnungszeiten in unseren Stationen erfolgen, so müssen Sie den anderen Zeitpunkt oder den anderen Ort (z. B. Hotel) ausdrücklich mit uns vereinbaren. Halten Sie sich nicht hieran, so verlängert sich der Mietvertrag, bis Dienstleistung Simon das Fahrzeug wieder in unmittelbarem Besitz hat; dies gilt auch im Falle der Beschädigung des Fahrzeuges. Sofern Sie das Fahrzeug an einem anderen Ort zurückgeben als im Mietvertrag vereinbart, berechnen wir Ihnen gegebenenfalls zusätzlich zu dem zusätzlichen Mietpreis gemäß der Mietvertragsbedingungen zum Ausgleich des hierdurch entstehenden Umdispositionsaufwandes eine Gebühr von € 30,00 (€ 25,21). Diese Regelung gilt nur im Inland; bei Rückgabe im Ausland fallen höhere Kosten an. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die erhobene Gebühr.
EINWEGMIETEN: Für Einwegmieten wird eine Gebühr erhoben. Die aktuellen Konditionen erfragen Sie bitte bei uns.
EINREISEVERBOT: Es ist nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in diejenigen Länder zu fahren, die von Dienstleistung Simon gesperrt sind.
HAFTUNG/HAFTUNGSREDUZIERUNG I: Für die Beschädigung oder den Verlust des Mietfahrzeuges sowie ggf. weiterer Nebenkosten haften Sie gemäß den Mietvertragsbedingungen. Diese Haftung wird durch eine Voll- und Teilkaskoversicherung (im Mietpreis enthalten), mit einer Selbstbeteiligung von je500,00 EUR pro Schadensfall reduzieren
Die Versicherung deckt nicht die Beschädigung oder den Verlust mobiler Navigationsgeräte und anderer Zusatzmietgegenstände ab.
VERKEHRSVERSTÖSSE/STRAFTATEN: Gem. der Mietvertragsbedingungen ist der Mieter für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet Dienstleistung Simon für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir zusätzlich für jeden solchen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr V/S von € 29,75 (€ 25,00). Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die erhobene Bearbeitungsgebühr.
24-STUNDEN-HOTLINE: Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Unfall-, Pannen- oder ähnliche Situation geraten, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Dienstleistung Simon. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr unter der Telefon-Nr. + 49 (0) 172-38528187 oder +49 (0) 33397-60955 zur Verfügung.

